Mitarbeiter sind der Grundstein des Erfolgs eines jeden Unternehmens. Umso wichtiger ist, dass die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sicher und komplikationslos funktioniert. Das wissen wir und deshalb legen wir besonderen Wert darauf, alle einzelnen Lohn- und Gehaltsbestandteile so zu buchen, dass auch möglichst hohe Steuerentlastungen damit einhergehen. Sprechen Sie uns an, wenn sie Gehaltserhöhungen ihren Mitarbeitern anbieten wollen, denn wenn 100 € mehr brutto an Gehalt bezahlt wird, kostet Sie das 120 € wovon allerdings nur 60 € netto bei ihr Mitarbeiter ankommt. Gehaltserhöhungen sollten deshalb zunächst dafür verwendet werden, steueroptimiert ausbezahlt zu werden. Wie das geht wissen wir. Und wir buchen das dann auch richtig, ohne Gestöhne, wie es doch so aufwendig ist!
Im Zusammenhang mit der Lohn und Gehaltsbuchhaltung möchten wir nicht versäumen, unsere Schwesterkanzlei „Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB“ hinzuweisen. Sollten Sie bei Ihren Mitarbeitern feststellen, dass die Krankheitszeiten über dem Durchschnitt liegen haben wir Möglichkeiten, arbeitsrechtlich einzugreifen.
Wir beraten hinsichtlich Überstunden und Unterstunden (Jahresarbeitszeitkonto), wir beraten hinsichtlich der Arbeitsvertragsgestaltung.
Im Arbeitsrecht sind wir mit unserer Schwesterkanzlei mit alleine 15 Fachanwälte für Arbeitsrecht, bestens aufgestellt.
Unsere Leistungen bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sind vor allem: